- Anamnese zur Erhebung des Pflegebedarfs
Die Anamnese erfolgt hier im Sinne eines Aufnahmestatus und dienst der Ermittlung des Pflegebedarfs unter Berücksichtigung familiärer, sozialer, biographischer, pflegerischer und medizinischer Aspekte sowie Besonderheiten wie z. B. Betreuungsgesetz. - Beratung bei der Auswahl der Leistungskomplexe
und der sich daraus ergebenden Kosten - Information über weitere Hilfen /Pflegehilfsmittel
- Beratung über den Inhalt des Pflegevertrages / Abschluss des Pflegevertrages
- Pflegeplanung
Die Pflegeplanung erstreckt sich auf die mit dem Pflegebedürftigen vereinbarten Maßnahmen. Sie umfasst:- das Erkennen von Problemen und Ressourcen
- das Festlegen der Pflegeziele
- das Planen der Maßnahmen
- das Anlegen der Dokumentation