Pflege & Krankenkassen
Pflegekasse
Wenn bei einem Patienten ein höherer Behandlungsbedarf besteht, muss der Medizinische Dienst der Krankenversicherung dies begutachten. Nach der Begutachtung erfolgt je nach Bedürftigkeit eine Einteilung in drei Pflegestufen.
Ist der Patient in einer der drei anerkannten Pflegestufen, kann die ambulante Pflege, die Leistungen nach dem Niedersächsischen Leistungskatalog direkt mit der betreffenden Pflegekasse abrechnen. Um den genauen Bedarf des Patienten zu ermitteln, erfolgt eine persönliche Beratung durch die Ambulante Pflege.
Der Pflegebedürftige kann zwischen verschiedenen Leistungskomplexen wählen, sodass eine individuelle Pflege gewährleistet wird. Nach dem Abschluss des Pflegevertrages mit uns wird die Pflege regelmäßig erbracht.
Krankenkasse
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten im Bereich der Behandlungspflege für einen Pflegedienst, wenn die Behandlung:
- medizinisch notwendig ist
- vom Arzt verordnet wird
- von keiner im gleichen Haushalt lebenden Person übernommen werden kann
Zur Behandlungspflege zählen zum Beispiel:
- Spritzen, Verbände, Medikamentengaben
- Medizinische Einreibungen
- Blutzucker- und Blutdruckmessung bei medikamentöser Neueinstellung
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Katheterwechsel und Spülungen etc.
Falls der Patient für kurze Zeit zur Vermeidung, Aufschiebung oder Verkürzung von Krankenhausbehandlung einen Pflegedienst, zum Beispiel die Ambulante Pflege in Anspruch nehmen muss, kann die Krankenkasse Grundpflege (Hilfe beim Waschen, An- und Auskleiden ...) und die hauswirtschaftliche Versorgung finanzieren. Dieses ist aber in der Regel nur für längstens 4 Wochen möglich und wenn keine Leistungen der Pflegeversicherung bezogen werden.
Leistungskatalog der Krankenkassen
- Kleine Pflege: An- und Auskleiden, Teilwaschen, Mund- und Zahnpflege
- Große Pflege: An- und Auskleiden, Waschen/Duschen, Mund- und Zahnpflege
- Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes: Machen und Richten des Bettes, gegebenenfalls Teilwechseln der Bettwäsche etc.
- Spezielle Lagerung bei Immobilität: Spezielle Lagerungsmaßnahmen zur Vorbeugung von Sekundarerkrankungen und Linderung von Beschwerden
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme: Zubereitung der Nahrung, Hilfe beim Essen und Trinken
- Sondenkost: Verabreichung der Sondenkost
- Hilfe bei Ausscheidungen: Reinigung des Harnröhrenkatheters, Wechseln des Katheter-, Urstoma- und Anus-Praeter-Beutels, Inkontinenzversorgung etc.
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Aufräumen der Wohnung, Vor- und Zubereitung von Mahlzeiten, Einkaufen, Pflege der Wäsche etc.
Wollen Sie einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen?
Die Ambulante Pflege hilft Ihnen gerne weiter. Wir können die betreffenden Formulare anfordern und Ihnen beim Ausfüllen der Unterlagen helfen. Wir können sogar dabei sein und Sie unterstützen, wenn der Medizinische Dienst zur Begutachtung vorbeischaut.
Unseren kompletten Leistungskatalog mit Preisliste finden Sie hier
Kostenkalkulator
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Gültig ab 01.04.2016 (Änderungen sind vorbehalten)