Seniorenpflege, ambulanter Pflegedienst, Dementenbetreuung, Altenpflege, betreutes Seniorenwohnen
Seniorenheime, Dementenbetreuung, Altenheime, Pflegezentrum, Seniorenzentrum

Pflege & Krankenkassen

Pflegekasse

Wenn bei einem Patienten ein höherer Behandlungsbedarf besteht, muss der Medizinische Dienst der Krankenversicherung dies begutachten. Nach der Begutachtung erfolgt je nach Bedürftigkeit eine Einteilung in drei Pflegestufen.

Ist der Patient in einer der drei anerkannten Pflegestufen, kann die ambulante Pflege, die Leistungen nach dem Niedersächsischen Leistungskatalog direkt mit der betreffenden Pflegekasse abrechnen. Um den genauen Bedarf des Patienten zu ermitteln, erfolgt eine persönliche Beratung durch die Ambulante Pflege.

Der Pflegebedürftige kann zwischen verschiedenen Leistungskomplexen wählen, sodass eine individuelle Pflege gewährleistet wird. Nach dem Abschluss des Pflegevertrages mit uns wird die Pflege regelmäßig erbracht.

Krankenkasse

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten im Bereich der Behandlungspflege für einen Pflegedienst, wenn die Behandlung:

  • medizinisch notwendig ist
  • vom Arzt verordnet wird
  • von keiner im gleichen Haushalt lebenden Person übernommen werden kann

Zur Behandlungspflege zählen zum Beispiel:

  • Spritzen, Verbände, Medikamentengaben
  • Medizinische Einreibungen
  • Blutzucker- und Blutdruckmessung bei medikamentöser Neueinstellung
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Katheterwechsel und Spülungen etc.

Falls der Patient für kurze Zeit zur Vermeidung, Aufschiebung oder Verkürzung von Krankenhausbehandlung einen Pflegedienst, zum Beispiel die Ambulante Pflege in Anspruch nehmen muss, kann die Krankenkasse Grundpflege (Hilfe beim Waschen, An- und Auskleiden ...) und die hauswirtschaftliche Versorgung finanzieren. Dieses ist aber in der Regel nur für längstens 4 Wochen möglich und wenn keine Leistungen der Pflegeversicherung bezogen werden.

Leistungskatalog der Krankenkassen

  • Kleine Pflege: An- und Auskleiden, Teilwaschen, Mund- und Zahnpflege
  • Große Pflege: An- und Auskleiden, Waschen/Duschen, Mund- und Zahnpflege
  • Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes: Machen und Richten des Bettes, gegebenenfalls Teilwechseln der Bettwäsche etc.
  • Spezielle Lagerung bei Immobilität: Spezielle Lagerungsmaßnahmen zur Vorbeugung von Sekundarerkrankungen und Linderung von Beschwerden
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme: Zubereitung der Nahrung, Hilfe beim Essen und Trinken
  • Sondenkost: Verabreichung der Sondenkost
  • Hilfe bei Ausscheidungen: Reinigung des Harnröhrenkatheters, Wechseln des Katheter-, Urstoma- und Anus-Praeter-Beutels, Inkontinenzversorgung etc.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Aufräumen der Wohnung, Vor- und Zubereitung von Mahlzeiten, Einkaufen, Pflege der Wäsche etc.

Wollen Sie einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen?

Die Ambulante Pflege hilft Ihnen gerne weiter. Wir können die betreffenden Formulare anfordern und Ihnen beim Ausfüllen der Unterlagen helfen. Wir können sogar dabei sein und Sie unterstützen, wenn der Medizinische Dienst zur Begutachtung vorbeischaut.

Unseren kompletten Leistungskatalog mit Preisliste finden Sie hier

Kostenkalkulator

Pflegekosten einfach berechnen

LK Leistungskomplex Kosten / € mo mi ab Einstätze / Monat Gesamtbetrag
L1  Erstbesuch 43,12 0,00
L2  Folgebesuch 23,52 0,00
L3  Kleine Morgen-/Abendtoilette 8,62 0,00
L4  Große Morgen-/Abendtoilette (I) 14,11 0,00
L5  Große Morgen-/Abendtoilette (II) 17,64 0,00
L6  Kämmen und Rasieren 2,74 0,00
L7  An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen ab Kl. II 2,49 0,00
L8  Aufsuchen/Verlassen des Bettes
(nur i.V. mit L 3-5)
1,96 0,00
L9  Aufsuchen/Verlassen des Bettes
(als Solitärkomplex)
3,92 0,00
L10  Spezielle Lagerung bei Immobilität
im Zusammenhang mit der Körperpflege
3,92 0,00
L11  Spezielle Lagerung bei Immobilität
(als Solitärkomplex)
7,84 0,00
L12  Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 3,92 0,00
L13  Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 11,76 0,00
L14  Verabreichen von Sondenkost 3,92 0,00
L15  Ergänzende Hilfe bei Ausscheidungen im Zusammenhang mit der Körperpflege 3,14 0,00
L16  Umfangreiche Hilfe bei Ausscheidungen (als Solitärkomplex) 7,84 0,00
L17  Verlassen/Aufsuchen der Wohnung 3,14 0,00
L18  Begleitung bei Aktivitäten 23,52 0,00
L19  Hauswirtschaftliche Versorgung
je angefangene 10 Min.
3,14 0,00
L20  Pflegeeinsatz gem. §3 Abs.3 SGB XI
Beratung u. Hilfestellung PS I u. II
22,00 0,00
L20.1  Pflegeeinsatz gem. §3 Abs.3 SGB XI
Beratung u. Hilfestellung PS III
32,00 0,00
L21  Wegepauschale 3,46 0,00
L21.1  Wegepauschale (Sa, So u. feiertags u.
zwischen 20.00 u 6.00 Uhr)
6,92 0,00
Gesamtkosten
Max. Zahlung d. Pflegekasse gemäß Pflegestufe
Voraussichtlicher Anteil Restpflegegeld

Gültig ab 01.04.2016 (Änderungen sind vorbehalten)

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